

|
![]() |
Weiterbildung für Mediatoren: Das Zivilmediationsgesetz sieht vor, dass eingetragene
MediatorInnen sich im Bereich der Persönlichkeitsbildung
weiterbilden. Alle fünf Jahre ist ein solcher Nachweis
erforderlich.
Die Kanzlei Dr. Heidi Bernhart bietet in Zusammenarbeit mit dem Seminarhaus Vitamynd Weiterbildungen für MediatorInnen an.
|