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![]() Tipp des Tages: »Da nach drei Jahren die sogen. "grundbücherliche Verschweigung" eintritt, sollten Grundbuchsberechtigte alle zwei bis drei Jahre den Grundbuchsstand kontrollieren (sogen. "Schreijahre"). Neben öffentlichen Notaren und Gerichten kann auch Ihr Rechtsanwalt das Grundbuch einsehen.« Für weitere Details wenden Sie sich bitte an die Kanzlei Dr. Heidi Bernhart. Wir vertreten Sie in den Bereichen: Liegenschaftsrecht - Bestandrecht - Erbrecht - Exekutionsrecht - Gesellschaftsrecht - Arbeitsrecht - Zivilrecht - Strafrecht. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch! |